NAMENSÄNDERUNG: Animagi Days of the Phoenix -> Animagi Disguised Phoenix

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Mein kleiner Drachen quält ihren Bruder den verkleideten Phoenix

Dank unseres neuen Zuchtwartes Mag. Wolfgang Brynda weiß ich nun endlich weshalb die Stammbäume der D’s noch immer nicht da sind. Ich habe mehrfach nachgefragt und jetzt wurde mir mitgeteilt, dass Summits alter Name aus zu vielen Wörtern zusammengesetzt war. Nun wurde der Name von „Days of the Phoenix“ in „Disguised Phoenix“ geändert.

5 Kommentare zu “NAMENSÄNDERUNG: Animagi Days of the Phoenix -> Animagi Disguised Phoenix”

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  1. karin - 10.04.2014 at 20:56

    Echt jetzt? Fünf Worte für den Namen sind zuviel?! Also ich hab mal schnell die höchste Anzahl an Worten für registrierte Namen im TWA abgefragt und die Liste wird angeführt von Namen mit 11 (!) Worten und es gibt noch unzählige mit 10 oder 9 Worten:

    En Avoir l’Eau à la Bouche de la Plaine de l’Orbe

    Honni Soi qui mal Y Pense de la Vallée des Baronnies

    L’habit Ne Fait Pas Le Moine de la Vallée des Baronnies

    Danse avec les Loups du Clos de la Valleé Bleue

    Dis Merci à la Dame du Sac à Malices

    I Still Haven’t Found What I’m Looking For Slim Extreme

    Da warst du mit „Animagi Days of the Phoenix“ doch richtig bescheiden 😉

    LG
    Karin

  2. Sabine (Animagi) - 11.04.2014 at 12:37

    Karin, ich verstehe es auch nicht ganz, denn es gibt auch in Österreich Namen die aus 4 Wörten bestehen (ohne den Zwingernamen miteinbezogen).
    Aber mir ist es jetzt egal, hauptsache ich bekomme endlich die Stammbäume!

    lg Sabine

  3. LobitoAzul - 11.04.2014 at 12:58

    Das ist das klassische „nutzlose Wissen“, das mir gerne im Kopf hängen bleibt (musste mich für den SiWi-Club mal ziemlich intensiv durch die Zuchtordnungen wühlen) 😉 Zwingername nicht mehr als 3 Worte und 20 Buchstaben und Rufname ebenfalls nicht mehr als 3 Worte, in Summe nicht mehr als 35 Buchstaben. Da hat jemand beim ÖKV a bissl geschlafen in letzter Zeit, gibt nämlich einige Namen mit Überlänge.

    ÖKV ZEO

    § 15 RUFNAME DES RASSEHUNDES
    (1)
    Der Rufname des Rassehundes darf aus höchstens drei Wörtern bestehen. Ein gleicher
    Rufname darf vom selben Züchter erst nach
    zehn Jahren wieder verwendet werden. Die
    Rufnamen aller Hunde eines Wurfes müsse
    n den gleichen Anfangsbuchstaben haben.
    (2)
    Zuchtstättenname und Rufname gemeinsam dürfen 35 Buchstaben nicht überschreiten.
    (3)
    Der Züchter hat für jede von ihm gezüchtete
    Rasse die Rufnamen der Würfe jeweils in
    alphabetischer Reihenfolge eintragen zu lassen.

  4. Mel - 11.04.2014 at 14:24

    …zum bild: sehr „getarnt“ hat er sich aber nicht, dass seine schwester in so ärgern kann ;)))

    LG mel

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